Wir sind eine anerkannte Bildungseinrichtung
Die AWM und auch die CIU gehören nun zu den anerkannten Bildungseinrichtungen nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg und sind damit berechtigt, Bildungsmaßnahmen nach § 6 BzG BW durchzuführen.
Das bedeutet, dass alle Seminar- und Weiterbildungsteilnehmende und auch alle Studierenden Bildungsurlaub (maximal fünf Tage pro Jahr bei einer vollen Stelle) für ihre Kurse an der AWM beantragen können. Wir haben fleißig dafür gearbeitet und freuen uns, dass es geklappt hat!
Wer mehr über die Akkreditierung und Anerkennung der AWM erfahren möchte, kann das hier...
PS: Es ist keine Garantie, dass es immer klappt – betriebsbedingt kann das vom AG natürlich abgelehnt werden…