Corona Update: November '21
Foto: Matthias Heyde/unsplash.com
Da sich die Corona-Lage gerade wieder zuspitzt und für Baden-Württemberg bereits die Alarmstufe gilt, möchten wir ein Update zu unserer aktuellen Corona-Regelung geben.
Präsenzunterricht
Wir bleiben bei Präsenzunterricht und richten uns dabei nach der Corona-Verordnung für den Hochschulbetrieb.
Daher gilt an der AWM:
- Der Zugang erfordert einen gültigen Nachweis des 3G-Status (geimpft, genesen, negativ getestet).
- Nachweise eines negativen Corona-Tests müssen von offiziellen Teststellen stammen und dürfen bei Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden sein. PCR-Tests haben eine Gültigkeit von 48 Stunden.
- Ungeimpfte, die bei uns im Haus ein Zimmer gebucht haben, müssen bei der Anreise und am Mittwoch (im Laufe des Tages) einen negativen Test an der Rezeption vorlegen.
- Ungeimpfte, die außerhalb wohnen, müssen täglich einen negativen Test mitbringen (offizieller Antigen-Schnelltest genügt).
- Grundsätzlich gilt weiterhin unser Hygienekonzept.
Mahlzeiten
Allerdings müssen wir uns im Blick auf Unterkunft und Verpflegung nach §16 Absätze 2 und 4 der allgemeinen Corona-Verordnung richten.
Das heißt, dass im Speisesaal nur Personen mit 2G-Status (Geimpfte und Genesene) essen dürfen, Ungeimpfte können dort aber Essen-to-go bekommen. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, sich in unseren Teeküchen oder im Ort selbst zu versorgen.
Bibliothek
Um in der Bibliothek die Arbeitsplätze zu nutzen, ist ebenfalls ein 3G-Nachweis erforderlich.
Wer lediglich Medien abholen oder zurückgeben möchte, benötigt keinen 3G-Nachweis. Wir bitten darum, sich dafür kurz in das Kontaktformular (vor der Rezeption) einzutragen.